Intensivwohngruppe

Intensivgruppe (§§ 34, 35a SGBVIII)

 

Dieses Betreuungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich erfahrungsgemäß auf eine Regelwohngruppe, aufgrund ihrer traumatischen Erlebnisse oder ihrer sozialen Verhaltensauffälligkeiten, nicht mehr einlassen können.

 

Die Besonderheit der Intensivgruppe ist es, dass durch das besondere Setting der Kleinstgruppe ( 5 Kinder-und Jugendliche) ein überschaubarer Rahmen entsteht, der den Kindern und Jugendlichen Sicherheit gibt und der Einrichtung die Möglichkeit eröffnet individuell auf die Kinder und Jugendlichen einzugehen.

 

Das Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche:

  • mit erheblichem pädagogischem Förderbedarf
  • mit erhöhtem Bedarf an sozial- emotionaler Nachreifung
  • mit Gewalterfahrungen und Erleben von defizitären Beziehungen
  • mit Verhaltensauffälligkeiten und Fehlentwicklungen·
  • die eine zeitlich begrenzte intensive Beaufsichtigung und Kontrolle bedürfen
  • die erhöhte Einzelkontakte mit Fachpersonal benötigen
  • die einer individuellen Förderung in einer Kleinstgruppe bedürfen

 


Christiani Lippe e.V.

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